KrW-Gesetz

 

 

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Vermeidung

Die Schonung von Ressourcen liegt in unserem Interesse und sollte von jedem das oberste Ziel sein!

 

 

 

 

Wir führen ausschließlich selektiv Abbrüche* durch. Die Vermischung und Verfüllung von Abfällen oder Materialien ist nach §9 des KrWG (2012) unzulässig.

 

 

– Aus Alt mach Neu –

 

 

 

 

 

Die Recyclingquote von Bau- und Abbruchabfällen liegt bei ca. 70 Prozent. Als Vergleich: Papier, Glas und Kunststoffe werden zu 50 Prozent recycelt.

 

 

 

 

 

 

Unbehandeltes Abbruchholz eignet sich zur energetischen Verwertung. Gebrochener Bauschutt ist ideal als Unterbau zum Straßen- und Wegebau.

 

 

 

Belastete Materialien sowie Gefahrstoffe werden von uns fachgerecht entsorgt und stellen nachhaltig keine Gefahr da.

 

 

 

 

 

* selektiver Abbruch: Abbruch mit vorhergehender Entkernung unter Berücksichtigung von Forderungen zum sortenspezifischen Erfassen und Entsorgen von Abbruchmaterialen.

 

Vorbereitung zur

wiederverwertung

recycling/stoffliche verwertung

verfüllung &

 energetische verwertung

Beseitigung